Skip to main content

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anwendungsbereich

 

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hauptstadtfloß GmbH gelten für sämtliche Leistungen der Hauptstadtfloß GmbH. Hierunter fällt insbesondere das Vermieten von Flößen & Schiffen (nachfolgend Boot genannt) und die Bereitstellung von gastronomischen Leistungen auf diesen. Vertragspartnerin ist ausschließlich die Hauptstadtfloß GmbH.

§ 1 Abschluss des Vertrages sowie darin enthaltene Leistungen

  1. Der Vertragspartner muss zunächst eine Buchungsanfrage an die Hauptstadtfloß GmbH stellen. In der Buchungsanfrage sollten sämtliche Wünsche und Vorstellungen des Vertragspartners enthalten sein. Nachträgliche Änderungen können nur berücksichtigt werden, wenn diesen schriftlich von Hauptstadtfloß GmbH zugestimmt worden ist. Um eine professionelle Vorbereitung gewährleisten zu können, bedarf es der ausdrücklichen vorherigen Absprache zwischen den Vertragsparteien bezüglich der Teilnehmerzahl und den zu erbringenden Leistungen. Die Teilnehmerzahl ist gem. der Zulassung des Bootes beschränkt. Die Einbringung eigener Dekorationen oder eigenen Equipments sowie deren Installation oder Anbringung bedarf der schriftlichen Zustimmung der Hauptstadtfloß GmbH.
  2. Nach einer Buchungsanfrage schickt die Hauptstadtfloß GmbH dem Vertragspartner ein freibleibendes Angebot für den gewünschten Buchungstermin inkl. der Anlagen und den AGB zu. Die vertraglichen Leistungen richten sich ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung aus dem jeweiligen freibleibenden Angebot, den AGB und den speziellen Buchungsunterlagen. Das freibleibende Angebot muss zusammen mit den sonstigen Vertragsunterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die Hauptstadtfloß GmbH eingesendet werden.
  3. Die Hauptstadtfloß GmbH überprüft die Unterlagen und bestätigt in einem gesonderten Schreiben die Buchung (Buchungsbestätigung). Erst mit Erhalt der Buchungsbestätigung gilt der Vertrag als geschlossen und der Vertragspartner hat einen Anspruch auf Durchführung der Buchung. Nachträgliche Änderungen jeglicher Art bedürfen der Schriftform.
  4. Die zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Preise sind ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer angegeben. Änderungen der Mehrwertsteuer werden nicht von der Hauptstadtfloß GmbH getragen. Liegen zwischen Veranstaltung und Vertragsschluss mehr als drei Monate, kann es aufgrund erhöhter Kosten (wie z.B. im Einkauf oder bei den Anlegegebühren) zu einer Preisänderung durch Hauptstadtfloß GmbH kommen. Diese Kostenänderung ist dem Vertragspartner durch entsprechende Nachweise zu belegen und unverzüglich mitzuteilen.
  5. Mit Vertragsunterzeichnung werden 50% des Rechnungsbetrages sofort fällig und sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Die weiteren 40% sind spätestens 4 Wochen vor dem Buchungstermin zu leisten. Die restlichen 10% werden innerhalb 7 Tage nach der Veranstaltung in der Abschlussrechnung berechnet. Sollte der Vertrag 14 Tage vor der geplanten Fahrt geschlossen werden, wird der gesamte Rechnungsbetrag sofort fällig. Bei Nichtzahlung der Beträge innerhalb obiger Fristen steht es Hauptstadtfloß GmbH frei, vom Vertrag zurückzutreten.
  6. Der Vertragspartner ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, soweit die Hauptstadtfloß GmbH dem schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Erfüllung

  1. Die Bereitstellung des Bootes erfolgt an dem vereinbarten Ort. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Boot. Die Hauptstadtfloß GmbH kann noch am Tag der Buchung bestimmen, welches Boot dem Vertragspartner verchartert wird. Wird das Floß nicht rechtzeitig vom Hauptstadtfloß GmbH zur Verfügung gestellt, so berechtigt dies den Vertragspartner nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Hauptstadtfloß GmbH nicht innerhalb von 3 Stunden, gerechnet vom Beginn der Mietzeit, ein klassenmäßig gleichwertiges Boot zur Verfügung stellen kann.
  2. Gelingt der Hauptstadtfloß GmbH die Stellung eines Ersatzbootes, so gilt der Vertrag als erfüllt. Gelingt die Bereitstellung eines Ersatzbootes nicht, so werden dem Vertragspartner alle geleisteten Zahlungen aus diesem Vertrag zurückerstattet. Weitergehende Ersatzansprüche wie z.B. die Erstattung von Reise-, Übernachtungskosten und Reiseversicherungsprämien sind ausgeschlossen.

§ 3 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

  1. Ist die zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Buchung unmöglich geworden, hat der Vertragspartner der Hauptstadtfloß GmbH die bereits aufgrund der Planung der Buchung entstandenen Kosten zu begleichen, wenn er den Eintritt der Unmöglichkeit zu vertreten hat. Hierfür werden pauschal bis 8 Wochen vor dem Termin 250 Euro, bis 4 Wochen vor dem Termin 50% des Rechnungsbetrages, bis 2 Wochen vor dem Termin 75% des Rechnungsbetrages und ab 2 Wochen 100% des Rechnungsbetrages berechnet. Entsprechendes gilt bei beiderseitig nicht zu vertretendem Unmöglichkeitseintritt. Hierunter fallen insbesondere Verfügungen von hoher Hand und Witterungsverhältnisse (Windstärke 4). Die der Hauptstadtfloß GmbH durch den Ausfall ersparten Aufwendungen werden dem Vertragspartner zurückerstattet.
  2. Bei Unmöglichkeit der Erbringung der Vertragsleistung, die von Hauptstadtfloß GmbH oder einer deren Beauftragten zu vertreten ist, entfallen die gegenseitigen Ansprüche aus diesem Vertrag. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

§ 4 Rücktritt und Kündigung

  1. Die Hauptstadtfloß GmbH hat das Recht den Vertrag jederzeit fristlos zu kündigen
  • wenn die vereinbarten Zahlungsziele nicht eingehalten werden
  • wenn der Vertragsschluss auf Grundlage falscher Angaben zustande gekommen ist
  • wenn Informationen vorliegen, die an der Kreditwürdigkeit des Vertragspartners zweifeln lassen
  • wenn Gründe vorliegen, die die Sicherheit oder das Ansehen von Hauptstadtfloß GmbH gefährden könnten
  • wenn der Vertragspartner die Hausordnung nicht einhält und Hauptstadtfloß GmbH sich strafbar macht oder eventuell Regressansprüchen Dritter aussetzen würde
  • wenn der Vertragspartner oder die teilnehmenden Personen gegen die Bootsordnung verstoßen.
  • oder ein sonstiger Grund in der Person des Vertragspartners vorliegt, der es der Hauptstadtfloß GmbH unzumutbar macht, an dem Vertrag festzuhalten.
  1. Die Hauptstadtfloß GmbH kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn
  • aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer und nicht behebbarer Leistungshindernisse eine Leistung unmöglich geworden ist und dies nicht von der Hauptstadtfloß GmbH zu vertreten ist. Das Gleiche gilt für Betriebsstörungen, Rohstoffmangel oder Ausfälle der eigenen Belieferung, wenn sie nicht vorhersehbar und nicht zu vertreten sind.
  • die Leistungserbringung infolge von zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung in Kraft getretener vertragsrelevanter Gesetzesänderungen rechtlich unmöglich wird, die unvorhersehbar waren und eine Vertragsanpassung nicht ermöglichen.
  • es während der Fahrt zu unvorhersehbaren Ereignissen kommt, die eine Fortführung unmöglich machen. In diesem Falle entfällt der Anspruch auf Erstattung der Buchungskosten. Die von der Hauptstadtfloß GmbH ersparten Aufwendungen werden zurückerstattet.
  • Kann der Vertragspartner die Buchung nicht wahrnehmen, so hat er unverzüglich die Hauptstadtfloß GmbH schriftlich zu informieren.
  • Tritt der Vertragspartner vom Vertrag zurück (Stornierung) werden pauschal bis 8 Wochen vor dem Termin 250 Euro, bis 4 Wochen vor dem Termin 50% des Rechnungsbetrages, bis 2 Wochen vor dem Termin 75% des Rechnungsbetrages und ab 2 Wochen vor dem Termin 100% des Rechnungsbetrages als Storno-Gebühr berechnet.

§ 5 Haftung

  1. Die Hauptstadtfloß GmbH schließt jegliche Haftung für Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit ihrerseits oder ihrer zurechenbaren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen aus. Ausgenommen davon ist die Haftung für Leben, Körper und Gesundheit. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche des Vertragspartners wegen Verzugs der Hauptstadtfloß GmbH oder von ihr zu vertretender Unmöglichkeit.
  2. Kann der Vertragspartner nicht nachweisen, dass er an einer Teilleistung kein Interesse hat, so kann er bei einer teilweisen Unmöglichkeit oder teilweisem Verzug der Leistung durch die Hauptstadtfloß GmbH einen Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung des gesamten Leistungsumfanges nicht geltend machen. Für einen Rücktritt vom gesamten Vertrag gilt Entsprechendes.
  3. Auf Verlangen der Hauptstadtfloß GmbH hat der Vertragspartner den Abschluss geeigneter Versicherungen nachzuweisen.
  4. Ist Eigentum Dritter für die Fahrt von der Hauptstadtfloß GmbH besorgt worden, haftet der Vertragspartner für die sorgfältige und ordnungsgemäße Behandlung sowie deren Rückgabe. Die Hauptstadtfloß GmbH wird vom Vertragspartner von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung freigestellt.
  5. Der Vertragspartner haftet für sämtliche Schäden oder Kosten, die der Hauptstadtfloß GmbH oder Dritten, z.B. spätere Crews, durch Nichteinhaltung des Vertrages entstehen. Die Hauptstadtfloß GmbH ist berechtigt, diese Ansprüche Dritter im eigenen Namen gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen.
  6. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der Hauptstadtfloß GmbH bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Hauptstadtfloß GmbH gehen zu Lasten des Kunden.
  7. Des Weiteren haftet der Kunde selber für das Eigenständige mitbringen von DJ Equipment insbesondere: Laptop/ Notebook, Mixer/ Mischpult, Turntables, Interface, Digital Mixer, Mikrophon und Kopfhörer.

§ 6 Bootsordnung / Hausordnung

  1. Die Bootsordnung ist strikt einzuhalten. Für die Einhaltung dieser ist der Vertragspartner verantwortlich. Hierunter fallen insbesondere nachfolgende Verhaltensregeln. Der Verstoß gegen die Bootsordnung berechtigt zur fristlosen Kündigung und zum sofortigen Abbruch der Fahrt.
  2. Allgemein gilt: Den Anweisungen des Schiffsführers und der Crew ist Folge zu leisten. Das Sichtfeld des Schiffsführers ist jederzeit freizuhalten. Für den Verlust von mitgebrachten Wertgegenständen wird keine Haftung übernommen.
  3. Insbesondere gilt: Die Hauptstadtfloß GmbH wendet sich gegen jede Form von sexistischen, rassistischen oder homophoben Äußerungen oder Handlungen. Bei Missachtung behalten wir uns vor, Gäste des Schiffes / Floßes zu verweisen.
  • Es ist die zugelassene Gesamtkapazität einzuhalten. Wir behalten uns vor, Gäste, die die zugelassene Personenanzahl des jeweiligen Floßes übersteigen, an Land zurück zu lassen.
  • Das Betreten des Sonnendecks erfolgt auf eigene Gefahr. Die Nutzung des Sonnendecks ist unter Alkoholeinfluss nicht gestattet
    Folgende Personenanzahlen sind auf den jeweiligen Flößen auf dem Oberdeck gestattet:
  • Hauptstadtflöße: bis zu 28 Personen
  • Loungeflöße: bis zu 12 Personen
  • Raddampfer: 30 Personen
  • Alle auf dem Oberdeck befindlichen Personen sind dazu verpflichtet, sich bei Annährung an eine Brücke hinzusetzen. Das Stehen auf dem Oberdeck bei einer Brückendurchfahrt ist nicht gestattet. Keinesfalls darf die Brücke bei der Durchfahrt mit den Händen berührt werden.
  • Die Toilette ist durch ihre Bauart nur für Entsorgung von Fäkalien und Toilettenpapier geeignet. Andere Gegenstände oder Hygieneartikel dürfen unter keinen Umständen durch die Toilette entsorgt werden. Ein Ausfall der Toilette durch unsachgemäßen Gebrauch führt ggf. zum sofortigen Abbruch der Fahrt. In jedem Fall werden für die Reparatur, neben weiteren Schadensersatzansprüchen, pauschal 100,00 € sofort fällig. Desweiteren ist das Urinieren von Bord untersagt, es sind dazu die Toiletten zu benutzen.
  • Das Mitbringen von eigenen Getränken und Speisen ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Vermieter das Recht vor, bei mitgebrachten Speisen und Getränken einen Pauschalbetrag für den entgangenen Kassenumsatz zu erheben. Der Pauschalbetrag beträgt pro Verstoß 150,00 €.
  • Es dürfen keine Gegenstände über Bord geworfen werden.
  • Vorbeifahrende, andere Boote dürfen weder belästigt, noch beleidigt werden.
  • Geländer und Leinen sind nicht zu übersteigen. Das Betreten abgesperrter Bereiche insbesondere dem hinteren Motorenbereich, ist nur durch die Crew oder den Schiffsführer gestattet.
  • Das Baden vom Floß aus ist nur auf unseren Lounge- und Hauptstadtflößen nach Absprache mit unserer Eventabteilung auf dem Großen Müggelsee möglich.
  • Das Tanzen auf den Tischen im Ober- und Unterdeck ist untersagt.
  • Das Rauchen an Bord ist nur im gekennzeichneten Außenbereich gestattet. Offenes Feuer, sowie kohlebetriebene Shishas und Feuerwerkskörper sind ausdrücklich verboten.
  • Das Floß ist sauber zu halten. An Bord gilt Konfettiverbot, wer dagegen verstößt muss 350,00 € Reinigung bezahlen.
  • Hunde sollten ihr Geschäft vor der Fahrt erledigen, dies ist an Bord nicht gestattet und wird bei Nichteinhaltung mit zusätzlichen Reinigungskosten verrechnet.
  • Die Lautstärke der Musik wird vom Bordpersonal geregelt, nicht durch die Gäste.
  • Kinder dürfen sich nicht unbeaufsichtigt auf dem Floß bewegen. Wir haben für alle Kinder, nach Rücksprache mit der Eventabteilung, Schwimmwesten an Bord.

§ 7 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Berlin.

§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Die zwischen der Hauptstadtfloß GmbH und dem Vertragspartner geschlossenen Verträge unterliegen auch bei Auslandsberührung deutschem Recht unter Ausschluss des Internationalen Wiener Kaufrechts (CISG).
  2. Vertragsänderungen, Rücktrittserklärungen, Kündigungen, Mahnungen oder Mängelanzeigen des Vertragspartners müssen in schriftlicher Form an die Hauptstadtfloß GmbH übermittelt werden.
  3. Sollten eine oder mehrere in diesen AGBs enthaltenen Klauseln unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Die Hauptstadtfloß GmbH behält sich Änderungen vor. Es gelten die AGBs in ihrer jeweiligen aktuellsten Fassung.

Stand: 30. November 2019

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) können Sie als PDF hier downloaden.